Hütte - Erziehungsbeauftragung
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Erziehungsbeauftragung

(Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugenschutzgesetz

Hiermit erklären wir,

Das für unsere/n minderjährigen Jugendliche/r _________________________________________________ am heutigen Abend __________________ (Name, Vorname, Geburtsdatum) (Datum)

Herr/Frau _____________________________________________________________

(Name, Vorname, Geburtsdatum) Erziehungsaufgaben wahrnimmt. __________________________________________________________________

(Unterschrift d. Erziehungsbeauftragten Person)

Wir kennen die Begleitperson und vertrauen ihr. Zwischen ihr und unserem Kind besteht ein gewisses Autoritätsverhältnis. Sie hat genügend erzieherische Kompetenz, um unserem Kind Grenzen setzen zu können (vor allem hinsichtlich Alkoholkonsums). Wir haben mit ihr auch vereinbart, wann und wie unser Kind wieder nach Hause kommt. Wir sind ausdrücklich damit einverstanden, dass ein Konzert von SKY besucht wird. Wir wissen, dass sowohl unser minderjährig/r Jugendliche/r wie auch die von uns mit Erziehungsaufgaben beauftragte Person, im Falle einer Kontrolle in der Lage sein müssen, sich auszuweisen. Für eventuelle Rückfragen sind wir heute

________________ telefonisch unter _____________________ zu erreichen.

(Datum) (Telefonnummer)

Mein/e Sohn/Tochter darf bis ______________________________auf der Tanzveranstaltung bleiben.

(Uhrzeit)

______________________________________________________ (Name, Vorname des Sorgeberechtigten)

(Unterschrift sorgeberechtigter Elternteile)

Achtung:

Die erziehungsbeauftragte Person muss in der Lage sein, die Aufsicht für den Jugendlichen zu gewähren und muss während des gesamten Aufenthalts des Jugendlichen in der Gaststätte/Diskothek/Veranstaltungsort sein. Sie hat darauf zu achten, das der Jugendliche keine Spirituosen kauft und zu sich nimmt. Alkopops, wie z.B. Baccardi Rigo, Breezer usw. sind Spirituosen und dürfen erst ab dem 18. Lebensjahr konsumiert werden.

Aufsichtsübertragungen können nur für den jeweiligen Abend erteilt werden. Eine Übertragung auf Gastwirte bzw. Veranstalter, volljährigen Freund oder Freundin ist unzulässig. Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen das Kreisjugendamt Hassberge, Telefonnummer 09521/27179 oder 09521/958846 gerne zur Verfügung.
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